Vermögensfeststellung bei Gütertrennung +ohne Zugewinnausgleich?
Nach dem neuen Scheidungsrecht (§1379 Abs. 1 und 2 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1379.html) gibt es einen Anspruch das Vermögen des Ehepartners ab dem Zeitpunkt der Trennung festzustellen, aber mit klarem Bezug zum Zugewinnausgleich. Ferner scheint Vermögen auch über Umwege in die Unterhaltsberechnung einzufließen, wenn ich die Formulierungen "Abzüge vom Nettoeinkommen, wie eheprägende Schulden" und "Nicht eheprägendes Einkommen" richtig verstehe?