Fristlose Kündigung von Geschäftsführern
Tagesordnung war die Abberufung und Kündigung des Gesellschafter/Geschäftsführer C, da dieser angeblich der GmbH schadet. ... Gehen wir mal davon aus, dass alle oben genannten Tatbestände mit Urkunden beweisbar wären, hätte Gesellschafter C laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">BGB § 626</a>, Absatz 1 oder anderen Gesetzen die Möglichkeit Gesellschafter A & B aufgrund schwerwiegendem Vertrauensbruch und falscher Anschuldigung gegenüber einer Behörde innerhalb von 14 Tagen nach Erlangung der Erkenntnis der Vergehen fristlos zu kündigen?