Renovierung bei Auszug nötig?
Hängeschränke in der Küche, kleine Regale) oder farblichen Wänden? ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen ab Mietbeginn erforderlich sein: Wand- und Deckenanstriche in Küchen und Bädern und Duschen alle 5 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre, in anderen Räumen alle 10 Jahre; Lackieren von Heizkörpern- und rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle 6 Jahre.