Sehr geehrte Damen und Herren, leider zeichnet sich beim Kauf einer Immobilie folgendende Situation ab: Ich befürchte, dass der Verkäufer der Immobilie hoffnungslos überschuldet ist und die entsprechend des Kaufvertrages getroffenen Vereinbarungen nicht erfüllen kann. ... Mittlerweile hab ich aber Kenntnis davon erhalten, dass a) Der Kaufpreis nicht ausreicht um die bestehende Grundschuld (EUR 110.000,00) des Verkäufers zu tilgen, und b) Der Notar ein vorläufiges Zahlungsverbot (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/845.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 845 ZPO: Vorpfändung">§ 845 ZPO</a>) auf Antrag eines weiteren Gläubigers (des Verkäufers) erhalten hat. ... Also z.B. nur die Grundschuld beglichen wird, aber alle weiteren Kosten offen bleiben. 2) Gibt es für mich eine Möglichkeit den Notar zu veranlassen, die Auszahlung der Gelder erst vorzunehmen, wenn der Komplette Betrag von EUR 115.000,00 (EUR 110.000,00 Grundschuld + EUR 5.000,00) zur Verfügung steht ?