Arbeitsunfähigkeit-Entgeltfortzahlung Krankheitsfall-Lohnrückforderung
vom 26.9.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Auf der anderen Seite lautet eine Klausel in meinem Arbeitsvertrag, dass "als freiwillige Leistung des Unternehmens über den gesetzlichen 6 Wochen Anspruch (Entgeltfortzahlung) hinaus, die Differenz zwischen Bruttokrankengeld und 100% des bereinigten Nettoentgelts für x Monate als Zuschuss ausgleicht. ... Habe ich einen Anspruch auf diesen Zuschuss oder ist das wirklich freiwillig.