Muss ich Renovieren bei Auszug?
vom 7.5.2014
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Dieser bemißt sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zu vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostevoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt. (3) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. (4) Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. ... Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist de Mieter ersatzpflichtig.