Abmahnung, UWG, JuSchg, Versteigerung
vom 11.10.2004
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
c)Der Kläger hat im Prizip eine Rundumschlag gegen Anbieter von asiatischen PC-Spielen veranstaltet, wie will er bei der Vielzahl der Anbieter nachweisen, daß ausgerechnet ich ihm einen Schaden zugefügt habe und dessen Höhe beziffern. ... Ich denke mir daß diese Erklärung recht nachteilig für mich ist und nur zusätzliche Kosten erzeugt, zumal ich eine ähnlich lautende Erkläru