Verlängerung eines Zeitmietvertrags - Fristen?
vom 16.4.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Der Vertrag enthält keine Verlängerungsklausel. ... Darf er den Ablauf des Vertrags zunächst abwarten, und uns erst dann seinen Verlängerungswunsch mitteilen, wenn wir ihn um die Rückgabe der Wohnung bitten ? Dürfen bzw. sollten wir den Vertrag (mit Einhaltung des gesetzlichen Fristes, als bis 01.03.2009) mit Wirkung ab 01.06.2009 "vorsichtshalber" kündigen, mit Angabe der "neuen" Kündigungsgründe ?