Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen nicht zahlen, denn es liegt ein Fehler der Krankenkasse vor Teilen Sie dieser genau die Gründe, die Sie im Sachverhalt aufgeführt haben, mit. Sie haben der Krankenkasse alles ordnungsgemäß mitgeteilt, so dass ihr kein Anspruch auf eine Nachzahlung zusteht. Falls es sich um einen Bescheid der Krankenkasse handelt, so müssen Sie mit Frist von einem Monat Widerspruch einlegen. Darüber müssten Sie im Bescheid entsprechend belehrt worden sein.
MfG Draudt, Rechtsanwältin
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