Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Geld einbehalten

25. Juni 2019 06:33 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Mariam Sedighzadeh Shoja

Ich hatte vor einiger Zeit eine Detektei beauftragt einen Grundstückseigentümer ausfindig zu machen.

Am 30.11.2018 überwies ich per Vorkasse 428,40€.

Die Detektei schickte mir einen Vertrag dafür zu und hatte bis dahin die betreffende Adresse nicht von mir erhalten.

Ich erlitt einen Autounfall mit länger anschließender Reha.
Nachdem ich wieder zuhause war erinnerte ich mich an den Fall.
Die Detektei hatte den Auftrag nie ausgeführt und auch den unterschriebenen Vertrag nie zurück erhalten aber weigert sich jetzt dennoch, mir meine Kosten zurückzuerstatten.

Was kann ich hier tun?

Viele Grüße

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie der Detektei eine Anzahlung geleistet haben, jedoch eine Beauftragung noch nicht stattgefunden hat, können Sie die Anzahlung zurückfordern. Es handelt sich dabei nämlich um eine rechtsgrundlose Bereicherung gemäß § 812 I BGB .

Wenn die Detektei sich weigert, Ihnen den Geldbetrag zu erstatten, wäre meine Empfehlung, dass Sie einen Anwalt mit der Rückforderung beauftragen, der Ihren Anspruch erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzen kann. Die Kosten hierfür muss die Detektei Ihnen erstatten, wenn sie sich im Zahlungsverzug befindet, d.h. wenn diese auf Ihre Mahnung zuvor nicht gezahlt hat.

Gerne kann ich Ihnen bei der Rückforderung behilflich sein. Melden Sie sich bei Bedarf gern in meiner Kanzlei.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER