Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Meinung Ihres Mannes ist in dieser Form nicht richtig. Zunächst spielt die Frage des Miteigentums vorallem beim Zugewinnausgleich eine Rolle. Wenn Sie Miteigentümerin würden und man dann die Mieteinnahmen teilt, dann würden die 300 € unterhaltsrechtlich bei Ihnen als Einkommen bewertet. Das wirkt sich auf mögliche Trennungsunterhaltsansprüche aus, die Sie gegen Ihren Mann haben könnten, weil sich diese nach der Differenz der Einkommen berechnen. Wenn Ihr Mann die vollen 600 € erhält, wäre Ihr Anspruch höher. Die 300 € müssen Sie nicht als Unterhalt an die Tochter zahlen, weil Sie kein weiteres Einkommen haben. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 950 € netto pro Monat. Allein die 300 € führen also nicht dazu, dass Sie Unterhalt zahlen müssten. Ob es Sinn macht Miteigentum nach der Trennung zu begründen, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen. Selbst wenn Ihr Mann Alleineigentümer bleibt, wären Sie ja nicht ohne Rechte weil Sie dann ggf. Zugewinnausgleichsansprüche hätten.
Da das Haus Vollfinanziert ist, sollten Sie überlegen ob es nicht sinnvoll ist, dass er Alleineigentum behält, Sie aber bei der Bank aus der Mithaft entlassen werden. Ob sich dies realisieren läßt, kann ich natürlich nicht beurteilen.
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