Stromkabel im Garten mit Sondernutzungsrecht
vom 15.8.2022
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, die Wohnung ist vermietet. Der Garten ist Gemeinschaftseigentum, unterliegt aber dem Sondernutzungsrecht der von mir vermieteten Wohnung. Vor einigen Wochen haben meine Mieter im Garten Bäume angepflanzt und dabei ein Stromkabel beschädigt, bei dem sich herausstellte, dass es von wem auch immer in einer viel zu geringen Tiefe (ca. 20 cm) verlegt wurde, damit die Bewohner einer anderen Wohnung Strom in ihrer Gartenlaube haben.