Schimmelbildung durch undichten Balkon
vom 23.9.2015
70 €
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Die Wohnungsübergabe meiner Eigentumswohnung an meinen neuen Mieter erfolgte am 01.09.2015. 2 Tage später bekam ich die Nachricht, dass an der Wohzimmer - und Kinderzimmerwand Schimmelbildung sei.Die Wohnzimmerwand grenzt an den Balkon. Es konnte vorher nichts festgestellt werden, weil dort Schränke standen und beim Auszug des alten Mieters nichts sichtbar war. Ich benachrichtigte sofort den Verwalter (der weit entfernt ist) der Wohnung, weil dieser Schaden vor 4 Jahren schon einmal auftrat und beseitigt wurde.