Kündigung durch den Vermieter vor Einzug
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias F. Schell / Wiesbaden
Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten Die alte Wohnung des Mieters wurde zum 31.12.11 gekündigt und nachweisbare Investitionen (Einrichtung, Umzugsauftrag zum 19.12. erteilt usw.)i.H.v. 12.000,- € getätigt.