Kündigungsfrist umgehen
vom 23.5.2018
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Mein jetziger (zunächst vom 01.02.17 – 31.01.2018 befristeter) Dienstvertrag besagt: Befristeter Dienstvertrag § 6 Beendigung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. ... In der Änderungsvereinbarung zum jetzt unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01.02.2017 heißt es § 6 Beendigung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.