Klage auf Wiedereinstellung wegen Nichtigkeit der eigenen Kündigung nach §105 BGB
vom 4.5.2014
140 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Da sich meine pysychischen Probleme leider trotz Auszeit nicht besserten, kündigte ich im Juli 2007 meine Arbeitsstelle zu Ende Oktober 2007 und unterschrieb einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen für November 2007.