Beginn der Schwangerschaft: 15.02.2011 (festgestellt Ende April 2011) Beginn des Beschäftigungsverbotes: 15.06.2011 Mutterschutzfrist: 10.10.2011 - 16.01.2012 -> Der Arbeitgeber zahlt seit Beginn des Beschäftigungsverbotes das Grundgehalt für 34 Wochenstunden OHNE Zuschläge und Mehrarbeit (Zuschläge und Mehrarbeit ergaben im Januar 190,- Euro netto zusätzlich). -> Auf Nachfrage in der Personalabrechnung erhielt die Arbeitnehmerin folgende Begründung: Da die bisherige Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber auf den aktuellen Dienstvertrag angerechnet wird, handele es sich nicht um einen neuen Vertrag, sondern lediglich um eine Entfristung. ... Sie "solle daher froh sein, dass der Arbeitgeber so nett sei, diese nicht zu berücksichtigen, könne aber nicht erwarten auch noch den Durchschnitt der Zuschläge und der geleisteten Mehrarbeit zu erhalten. Wenn ihr dieses nicht passe, könne sie gerne schriftlich den Anspruch geltend machen, der Arbeitgeber werde dann einen Rechtsanwalt die Sache prüfen lassen und ggf. zuviel gezahltes Geld von der Arbeitnehmerin zurückfordern."