Frage zum ZwVbG (Berlin/Wohnraum)
vom 28.2.2017
28 €
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Hallo, ich habe eine Frage zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG (Berlin): Ich habe Wohnraum und habe diesen an eine GmbH zum Zwecke "der langfristigen Wohnraumüberlassung" vermietet, hierzu muss ich dem entsprechenden Amt in naher Zukunft auch Auskunft erteilen. Dem Grunde nach ist es also ein (fast) normales Mietverhältnis, nur eben mit der GmbH "dazwischen" (zwischen eigentlichem Vermieter und Mieter; die GmbH gehört dem Mieter). Ist das jetzt eine Zweckentfremdung im Sinne von § 2 Abs. 1 oder kann ich dem entsprechenden Amt diese Konstellation bedenkenlos mitteilen?