Da ihre Ersparnisse nun aber für die Pflegekosten verbraucht wurden und ich vorher von der Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge noch nie etwas gehört hatte,wollte ich das nun nachholen.Ich bin ,wie schon in den Jahren vorher;sehr sparsam mit ihren Geld umgegangen und habe Geld für eine Bestattungsvorsorge angespart.Zu meinem Erstaunen hörte ich vor kurzem aber von der Tochter einer anderen WG Bewohnerin das es vom Sozialamt nicht gestattet ist eine Bestattungsvorsorge abzuschließen.Die Tochter hatte auch Geld für diesen Zweck angespart, sie hatte dann aber irgendwo gehört daß das nicht erlaubt ist.Sie hat beim Amt nachgefragt und die Antwort erhalten das so eine Vorsorge das Schonvermögen von 2600,-€ überschreitet und musste dann,,bei der wohl jährlichen Neubeantragung der Hilfe zur Pflege,dem Sozialamt den Betrag der 2600,-€ überstieg überweisen.Habe dann im Internet nachgeforscht und da ein paar Berichte und Gerichtsurteile gefunden,das eine Bestattungsvorsorge unter Umständen doch erlaubt ist.Da mir aber auch nach diesen Informationen noch nicht klar war,ob ich eine Vorsorge doch einfach abschließen kann,habe ich nach Hilfe gesucht.War bei der Verbraucher Beratung,die mir aber nichts eindeutiges sagen konnten,da ihnen so eine Frage noch nie gestellt wurde.War dann zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Sozialrecht.Erstaunlicherweise wusste der absolut nichts darüber.Er sah in seinem Buch nach,um mir dann mitzuteilen,das man nur 2600,-€ Schonvermögen haben darf,das war seine einzige Information darüber.Hoffe nun auf diesem Wege eine hilfreiche Antwort zu bekommen.Falls ich einfach vor dem Neuantrag für die Hilfe zur Pflege noch einen Bestattungsvertrag abschließen würde,was könnte da passieren?