Kindesunterhalt bei stationärem Klinikaufenthalt
In Abstimmung zuerst für beide Kinder , später nach dem Auszug der Tochter aus dem Haushalt ihrer Mutter, dann nur noch für den Sohn immer in Abstimmung mit der Kindsmutter. ... Muss ich nach wie vor weiter den Unterhalt an die Mutter zahlen oder kann ich diesen , wegen den erhöhten Kosten der Kindespflege / Besuchszeiten / Reisekosten anderweitig verwenden. Zumal meinSohn auch erwähnt hat, dass er nach der Therapie nicht mehr zu seiner Mutter zurück möchte, sondern bei mir wohnen möchte.