Fragen zu einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
vom 19.9.2010
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich habe dazu folgende Fragen: 1) Laut dem Vetragsentwurf ist derzeit eine Buchgrundschuld von 300.000 € eingetragen. ... Die Löschungsunterlagen dürfen dem Notar unter der Auflage zur Verfügung gestellt worden sein, sie nur zu verwenden, wenn Zahlungen an die betreffenden Gläubiger geleistet werden, die allerdings insgesamt den Kaufpreis nicht übersteigen dürfen; ist dem Notar eine derartige Auflage gemacht worden, so hat der Käufer – wenn die übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen – diese Beträge zu Lasten des Kaufpreises an die Ablösungsgläubiger zu zahlen. 3.Verzugszinsen Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, so hat er den offenen Kaufpreis mit 5%-Punkten – fünft Prozentpunkten – über dem jeweiligen Basiszins jährlich zu verzinsen, ohne daß hierwegen einer gesonderten Mahnung bedarf. 4.Bankverbindung Soweit nicht anderweitig zur Ablösung von eingetragenen Gläubigern benötigt, ist der Kaufpreis auf folgendes Konto zahlbar: … 5.Vollstreckungsunterwerfung Wegen seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde mit der Maßgabe, daß die Zwangsvollstreckung erst ab Fälligkeit stattfinden darf.