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Flexstrom Inkasso

11. Januar 2015 20:25 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


22:58

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Als Flexstrom insolvent ging, hatte ich noch einen Betrag X offen. Ein Inkassounternehmen hat im September 2013 diese noch offene Summe eingefordert und ein Zahlungsziel gesetzt (und auf Verzugszinsen hingewiesen).

Das Zahlungsziel habe ich um ein paar Tage überschritten aber Oktober 2013 bezahlt.

Im November 2013 kam ein Brief, dass die Forderung noch komplett offen sei und schlugen 6,50 Euro drauf. Die daraus entstandene neue Summe stimmt meiner Rechnung nach nicht. Es waren mehr als 8 Euro drauf geschlagen.

Ich schrieb daraufhin eine Mail mit dem Überweisungsbeleg und forderte dass sie die Mahnungen einstellen sollen.

Ein paar Monate später erhielt ich weitere Post (in dieser Zeit hatte sich der Name des Inkassounternehmens mehrfach geändert) wo die Mahnkosten von 6,50 Euro angemahnt worden und 0,55 Euro verzugszinsen (für die zirka 20 Tage meines Verzuges) erklärt wurden.

Mittlerweile kam der Brief von einem Anwalt, weil ich nicht einsehe die 6,50 Euro Mahnkosten zu zahlen, weil der Brief eindeutig aussagt, dass sie meine Zahlung einen Monat vorher nicht berücksichtigt haben. Die 6,50 Euro, um die es mittlerweile auch bei dem Anwalt geht, ist demnach nicht rechtens. Oder?

Mittlweile sind es fast 200 Euro, durch weitere Inkassokosten und Anwaltskosten. Ich bin der Meinung, dass die Grundlage dessen also 6,50 Euro nicht rechtens, also die ganze Forderung demnach nicht rechtens ist. Ist dem so?

Die Verzugszinsen werden allerdings rechtens sein, oder?
Danke und Grüße.

11. Januar 2015 | 21:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Die € 6,5 können von der Inkassofirma in der Tat nicht eingefordert werden, auch ist es davon unabhängig mehr als zweifelhaft, dass daraus mehr als € 200 werden können. Sie sollten also auch die Abrechnung sehr genau prüfen (lassen).

Die Verzugszinsen sind allerdings durchaus rechtmäßig.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 11. Januar 2015 | 22:15

Vielen Dank Herr Weber.

Würde es demnach reichen, wenn ich die 0,55 Euro überweise oder könnte das Inkasseunternehmen den mittlerweile angelaufenen Betrag und die Anwaltskosten damit rechtfertigen und rechtskräftig einfordern, dass die Forderung auf dem folgenden Betrag aufbaut: 7,05 Euro. Also: 6,50 Euro Mahnkosten und 0,55 Euro Verzugszinsen?

Ich möchte es nocheinmal zusammenfassen:

September 2013: Inkassounternehmen fordert Summe X mit Zahlungsziel bis 01.10.2013.

Oktober 2013: Betrag wurde von mir vollständig überwiesen.

November 2013: Inkassounternehmen mahnt kompletten Betrag an und schreibt, dass 6,50 Euro anfallen. In der Gesamtsumme, die in dem Text aufgeschrieben wurde, sind dann aber 8,01 Euro draufgeschlagen wurden.

Angfang Dezember 2013: Mail an Inkassofirma, in der ich den Überweisungsbeleg mitgeschickt habe und sie von weiteren Mahnungen absehen sollen.

Januar 2014: Schreiben von Inkasso, dass 7,05 Euro offen sind. In einer Tabelle haben sie aufgelistet wie der Betrag zustande kommt: 6,50 Euro Mahnkosten plus 0,55 Euro Verzugszinsen für die 20 Tage, die ich später gezahlt habe (weil in dem Schreiben vom September der 01.10.13 als Deadline genannt worden war und ich 20 Tage später zahlte). Zwischen den Zeilen kann ich demnach rauslesen, dass sie einsehen, dass das Geld angekommen ist.

Ich habe dann nicht mehr reagiert. Mitte 2014 kam der nächste Brief, dass weitere Kosten angefallen wären (mittlerweile zirka 77 Euro), wegen Nichtbezahlung der 7,05 Euro.

Dezember 2014 Androhung von Anwalt.

Januar 2015 kam der Brief vom Anwalt wo die Anwaltskosten in dem Betrag von fast 200 Euro aufgelistet wurden.

Können Sie mir sagen, wie die Rechtslage hier aussieht. Können Sie mir Tipps und/oder Hinweise geben?


Gibt es vielleicht Urteile oder Gesetzestexte, die Sie mir an die Hand geben können?

Ich danke Ihnen herzlich im Voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Januar 2015 | 22:58

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn die ursprünglich geforderte Summe X bereits Mahn- bzw. Inkassokosten beinhaltete, reicht eine Überweisung der Zinsen durchaus aus.

Kritisch wird es lediglich, wenn der ursprüngliche Betrag X noch keine Inkassokosten beinhaltete.

Ich empfehle daher zu prüfen, ob der ursprüngliche Betrag X solche Inkassokosten beinhaltete.

Der Verzug alleine rechtfertigt keinesfalls diese hohe Forderung.

Gesetzestexte oder Urteile muß die Gegenseite vorlegen, da diese eine so nicht begründbare Forderung geltend macht.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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