Todesfall meines Bruders
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Mir wurden oben genannte Bestattungskosten amtlich via Bescheid auferlegt und dies obwohl mein Bruder laut beigefügtem Nachlassverzeichnis eine LV-Versicherung in Höhe von 4.900,-- € hatte. Meine Frage nun an Sie da der Nachlass aktiva / Passiva mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen negativen Wert aufweist sind denn die Kosten einer Bestattung nicht vorrangig durch die ausgezahlte LV gedeckt, sodass eine eine Verpflichtung meinerseits nicht in betracht kommt.