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Todesfall meines Bruders

| 19. Januar 2018 14:44 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr veehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich habe eine Frage zu den anfallenden Bestattungskosten in Höhe von 1.605,14 €.
Mir wurden oben genannte Bestattungskosten amtlich via Bescheid auferlegt und dies obwohl mein Bruder laut beigefügtem Nachlassverzeichnis eine LV-Versicherung in Höhe von 4.900,-- € hatte.

Meine Frage nun an Sie da der Nachlass aktiva / Passiva mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen negativen Wert aufweist sind denn die Kosten einer Bestattung nicht vorrangig durch die ausgezahlte LV gedeckt, sodass eine eine Verpflichtung meinerseits nicht in betracht kommt.

P.S. Ich habe durch einen Notar bereits die Erbschaft ausgeschlagen lassen.

19. Januar 2018 | 15:34

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

bei einem Todesfall sind zunächst die Sterbekosten zu decken, ehe zu einer Überzahlung und Auszahlung an die Erben, hier dem Staat, kommt.

Dieser muss die Mittelverwendung nachweisen können, und kann Ihnen nur dann die Kosten auferlegen, wenn nichts mehr vorhanden sein sollte. Insofern lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen und auf die Versicherung hinzuweisen mit der Bitte um Offenlegung der Mittelverwendung.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. Januar 2018 | 07:23

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