Sehr geehrter Fragesteller,
bei einem Todesfall sind zunächst die Sterbekosten zu decken, ehe zu einer Überzahlung und Auszahlung an die Erben, hier dem Staat, kommt.
Dieser muss die Mittelverwendung nachweisen können, und kann Ihnen nur dann die Kosten auferlegen, wenn nichts mehr vorhanden sein sollte. Insofern lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen und auf die Versicherung hinzuweisen mit der Bitte um Offenlegung der Mittelverwendung.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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