Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst kommt es darauf an, ob Ihr Vater ein Testament errichtet hat, als er noch testierfähig war.
Wenn es kein Testament gibt und Ihr Vater ohne besonderen Ehevertrag mit Ihrer Mutter verheiratet ist, erbt Ihre Mutter die Hälfte von dem, was Ihrem Vater gehört hat. Sie und Ihre Schwester erben jeweils 1/4.
Wenn das Haus im wesentlichen der einzige Vermögenswert ist und für 300.000 Euro verkauft wird, sieht die Rechnung so aus. 150.000 Euro werden für die Kredittilgung verwendet. 50.000 Euro bekommt Ihre Schwester, 50.000 Euro bekommt Ihre Mutter und 50.000 Euro bekommt Ihr Vater.
Wenn die 50.000 Euro, die Ihr Vater bekommt, bei Eintritt des Erbfalls noch in seinem Vermögen vorhanden sind, erbt Ihre Mutter 25.000 Euro, Ihre Schwester erbt 12.500 Euro und Sie erben 12.500 Euro.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Und was ist mit meinem Bruder der das Haus bekommen soll bekommt er dann auch noch Erbe von meinem Vater ?? Meine Schwester steht in Grundbuch als Hausbesitzer 33% mein Bruder wird das Hauskaufen aber da dass Haus noch verschuldet ist möchte er mir nix zahlen ..
Oh den Bruder hatte ich übersehen. Ich korrigiere:
Wenn es kein Testament gibt und Ihr Vater ohne besonderen Ehevertrag mit Ihrer Mutter verheiratet ist, erbt Ihre Mutter die Hälfte von dem, was Ihrem Vater gehört hat. Sie, Ihr Bruder und Ihre Schwester erben jeweils 1/6.
Wenn die 50.000 Euro, die Ihr Vater bekommt, bei Eintritt des Erbfalls noch in seinem Vermögen vorhanden sind, erbt Ihre Mutter 25.000 Euro, Ihre Schwester erbt 8.333,33 Euro, Sie erben 8.333,33 Euro und Ihr Bruder erbt 8.333,33 Euro.