Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Prinzipiell hat Ihr Freund die Möglichkeit, keine Angaben zu machen oder die Tat zu leugnen.
Sollte man ihm aufgrund von Zeugenaussagen oder sonstigen Beweisen jedoch nachweisen können, dass er den Betrug begangen hat, käme er nicht den Genuss einer Strafmilderung wegen eines Geständnisses.
Aufgrund mangelnder Akteneinsicht kann ich Ihnen zur Vorgehensweise in der Hauptverhandlung keinen konkreten Ratschlag geben. Dies hätte nur ein beauftragter Strafverteidiger tun können.
Davon ausgehend, dass der Diebstahl einige Jahre zurückliegt, dürfte Ihr Freund noch mit einer Geldstrafe davonkommen, die sich u.a. an seinem Einkommen bzw. seiner Vermögenssituation orientiert.
Zum Gerichtstermin sollte er in jedem Fall erscheinen. Andernfalls würde er per Haftbefehl gesucht werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jochen Flegl
Rechtsanwalt
Vielen Dank erstmal, er hat mir gerade gesagt das er doch schon 2 vorstrafen hat nicht nur der Autodiebstahl, er ist wohl auch schon einmal wegen urkundenfälschung vorbestraft diese vorstrafen sind aus 2001 und 2003! Denken Sie trotzdem das er mit einer geldstrafe davon kommen kann ?
Sehr geehrte Ratsuchende,
da es sich bei der Urkundenfälschung nicht um ein Vermögensdelikt, wie bei Betrug und Diebstahl, handelt und diese Taten schon längere Zeit zurückliegen, dürfte er mit einer Geldstrafe davonkommen.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ich keine Akteneinsicht hatte und eine abschließende Beurteilung somit schwierig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Flegl
Rechtsanwalt