Kündigung in der Probezeit mit vorangegangenem Praktikum
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Am 23.06.2009 unterschrieben mein Arbeitgeber und ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der den Beginn des regulären Arbeitsverhältnisses auf den 07.02.2009 festlegt und eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart, die am 07.02.2009 beginnt und während dessen eine 2-wöchige Kündigungsfrist besteht. ... Nun ist davon auszugehen, dass der Arbeitsvertrag mir nur zur Unterschrift vorgelegt wurde, um eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen zu erreichen, die wohl vorher länger war. Meine Frage: - Ist die Probezeit von 6 Monaten bei der Festanstellung trotz des Praktikums gerechtfertigt und damit auch die Kündigung, oder befand ich mich schon in einem regulären Arbeitsverhältnis?