Kündigung des AN während der Elternzeit - was ist zu beachten?
vom 17.7.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ist es besser, die Stelle jetzt schon zum Ende der Elternzeit zu kündigen oder dies erst so spät wie möglich (3 Monate Kündigungsfrist) zu tun? ... Könnte mir der AG vor Ablauf der Elternzeit (sofern er es darauf anlegt auch "betriebsbedingt") kündigen? ... Sollte ich daher besser erst kündigen, wenn ich einen neuen Vertrag unterzeichnet habe?