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AV unterschreiben/ bestehenden AV kündigen- ohne Ergebnis Amtsarzt?

16. Dezember 2018 15:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden





Ich bin im Öffentlichen Dienst / einem kommunalen Jobcenter bei Frankfurt seit 1.9.18 in Vollzeit mit unbefristetem Vertrag mit 6 Monaten Probezeit angestellt.

Da ich in meiner Region/ Köln keine Anstellung erhalten hatte, nahm ich das Angebot dankend an. Bis Ende der Probezeit pendele ich am Wochenende, nach der Entfristung plante ich umzuziehen.

Ich werde im Februar 2019 zweiundsechzig Jahre alt.

Ende Oktober 2018 wurde ich auf meine Initiativbewerbung von 12/2017 zu einem Vorstellungsgespräch beim Kreis meiner Heimatstadt/ ebenfalls für unfristete Position im Jobcenter, eingeladen und erhielt eine Zusage. Zum 1.1.2019 soll ich anfangen.
Morgen - 16.12.2018 kann-soll ich den AV unterschreiben. Dann hätte ich genau 2 Wochen - soweit ich den AV von Frankfurt verstehe - die Kündigung bei meinem derzeitigen Jobcenter in Frankfurt einzureichen.

Am 14.12. 18 erhielt ich nun eine Vorladung zur ärztlichen Untersuchung ins Gesundheitsamt meiner Heimatstadt mit ausführlichem Fragebogen, der zum 14.1.19 zur Untersuchung mitzubringen ist.

Ich bin zwar fit und gesund, nehme keine Medikamente, aber ich habe seit Jahrzehnten Tinnitus und zunehmend Hörprobleme/ Hörgerät wurde schon probegetragen - aber noch komme ich in den meisten Situationen besser ohne zurecht, ich trage seit 2016 eine Gleitsichtbrille, hatte 2014-2015 Morbus Basedow mit erster Medikamenteneinnahme meines Lebens, seit 01-2016 gelte ich als geheilt und bin ohne Medikamente. Ich mache eine Psychotherapie- Langzeit, mit Unterbrechungen seit 2015/16, genehmigt wurden 100 Std., die Therapie ist fast zu Ende. 2008 war ich 8 Wochen in einer psychosomatischen Reha im Saarland. Cholesterin ist im Rahmen (ohne Medikation) erhöht, keine sportlichen Aktivitäten.

Meine Frage lautet:

Muss man den Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten und womöglich noch Belege nachreichen, bzw. eine Schweigepflichtsentbindung für den Arzt unterschreiben für weitere Nachfragen oder Einforderungen von Diagnosen etc.??
Habe ich aufgrund der o.g. „Krankheiten", v.a. der Psychotherapie, zu befürchten, dass sie den AV widerrufen und ich praktisch mit nichts dastehen würde?

Kann ich morgen im Kreishaus bitten, mit der Unterzeichnung des AV zu warten, bis die amtsärztliche Untersuchung gemacht wurde, die Ergebnisse vorliegen und einer Einstellung nicht im Wege sind? Und somit auch meinen Arbeitsbeginn vom 1.1 auf den vlt. 1.2.19 zu verschieben– da ich erst dann meine derzeitige Stelle kündigen will-

Wenn ich morgen den Vertrag unterschreibe und meine derzeitige Stelle zum 31.12.2018 kündige, und dann der Amtsarzt hier Einwände erheben würde, hätte ich beide Arbeitsplätze verloren. Klar, ich muss hier wie dort in Frankfurt die 6-monatige Probezeit bestehen, aber ich bin noch niemals vorher zu solch einer Untersuchung eingeladen worden, vlt. wurde es wegen des Alters veranlasst? In Frankfurt haben sie mich so eingestellt

16. Dezember 2018 | 15:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


Fragen zur Gesundheit sind dann zulässig und müssen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn der Arbeitgeber dafür ein berechtigtes Interesse hat.


Dabei sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urt.v. 07.06.1984, Az.: 2 AZR 270/83 ) Fragen zu drei Komplexen zulässig:

1.) Liegt eine Krankheit oder Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist?

2.) Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Arbeitskollegen und Kunden gefährden?

3.) Ist zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts oder in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, etwa durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder auch durch eine zurzeit bestehende Krankheit?

Denn diese Belange betreffen der Arbeitgeber und stehen im Zusammenhang mit einer bestimmten Anstellung, so dass solche Fragen auch wahrheitsgemäß zu beantworten sind.


Nicht zulässig ist aber eine Schweigepflichtsentbindung für weitere Nachfragen oder Einforderungen von Diagnosen. Daher sollten Sie das auch nicht unterschreiben.


Sicherlich besteht die Gefahr, dass der zukünftige Arbeitgeber dann Abstand vom Arbeitsvertrag nimmt, bzw. innerhalb der Probezeit dann kündigt und Sie plötzlich ohne Beschäftigung darstehen.

Daher ist Ihre Idee, erst alle Untersuchungen zu durchlaufen und den Arbeitsbeginn entsprechend zu verschieben, sicherlich der richtige Weg, den Sie mit dem potentiellen Arbeitgeber abklären sollten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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