ich muss im Februar 2020 Deutschland verlassen und möchte deswegen mein Mobilfunk-Vertrag mit Vodafone fristlos kündigen. Ich habe ein Brief an Ratingen Kundenservice geschickt mit meinem neuen Arbeitsvertrag im Ausland und meine Kündigung. Ich habe aber eine Antwort bekommen, dass sie erst ab 2021 mein Vetrag kündigen können. Das passt aber nicht für mich. Was kann ich in diesem Fall machen?
Viele Grüße,
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KündigungKündigen
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Fristlos kündigen können Sie nicht, weil der Umstand, der zu einer Vertragsstörung führt, allein in Ihrer Sphäre zu suchen ist. Erst recht können Sie jetzt noch nicht kündigen, weil das Ereignis (Umzug) erst in 02/2020 stattfinden wird. Es spricht also nichts dagegen, Sie bis dahin in dem laufenden Vertrag festzuhalten.
Nach § 46 Abs. 8 TKG
gilt: Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats berechtigt.
Da Sie erst in 02/2020 umziehen werden, besteht die Kündigungsmöglichkeit erst dann. Ferner haben Sie die Dreimonatsfrist einzuhalten, so dass Sie frühestens am 31.05.2020 aus dem Vertrag sein können.
Die Auffassung des Anbieters ist daher nicht zutreffend.