Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 1.8.2013 (Datum handschriftlich eingefügt) für Mieter und Vermieter zulässig. ... Kündigungsfristen zu 1.a) Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate, für den Vermieter 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Mietobjektes 8 Jahre vergangen sind, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Meine Frage lautet: Ist die Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist ausreichend, soll der Mietvertrag zum 1.8.2013 (also mit Ablauf des Kündigungsausschlusses) gekündigt werden?