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9.445 Ergebnisse für kündigung frist

Renovierung bei Auszug bei ungültiger Schönheitsreparaturklausel?
vom 28.8.2006 20 € Historischer Preis
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Zum Mietvertrag: Mietvertrag vom 19.8.2001, Beginn Mietverhältnis 1.11.2001, Kündigung fristgerecht zum 31.8.06 Auszug aus Mietvertrag: § 18 Instandhaltung der Mieträume Nr. 4 Schönheitsreparaturen: Kleinreparaturen und Wartungen Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (z.B. das Tapezieren von Rauhfaser, d.h. das Ersetzen der Wand- und Deckentapeten und Anstreichen derselben mit weißer Wandfarbe, [...] der Heizkörper incl. der Heizungsrohre, der Innentüren incl. der Türzargen, der Fensterrahmen und der Außentüren innen sowie der Balkontüren innen und dazugehörender Geländer innen, [...]), in dem nachstehenden Turnus fachgerecht auszuführen: Bei Küche, Bad, Toilette 3 Jahre, bei allen übrigen Räumen 5 Jahre. ... Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten Fristen – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses – durchgeführt worden sind und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muß er sich anteilig an den Kosten beteiligen, die aufzuwenden wären, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind.
Erstellung eines Arbeitsvertrages
vom 29.9.2024 für 90 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während derer der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. 2. ... Kündigung Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Eigenbedarf/Schadensersatz/Vergleich (nicht im Bezug zum Eigenbedarf) Mediation
vom 30.5.2012 25 € Historischer Preis
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Gegen diese Kündigung haben wir frist- und formgerecht Widerspruch eingereicht. ... Hier wurde u. a. verhandelt: Mietminderung von 20 % bleibt bis zum Auszug bestehen Mietverhältnis endet spätestens am 31.12.2011, solange keine schweren Krankheiten der Beklagten entgegenstehen. Beklagte können das Mietverhältnis (Ein-Monats-Frist) auch früher beenden Die Beklagten verzichten auf den Räumungsrechtsschutz gem.
Maklerklausel passt nicht
vom 24.9.2024 für 125 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Kündigung des Auftraggebers, diese wird dann mit einer Frist von 4 Wochen gültig. ... Nun habe ich dem Makler eine Frist gesetzt bis 26.09.2024 und ihn gleichzeitig aufgefordert, mir einen entsprechenden Nachweis über Eigenkapital des Käufers fristgemäss zu übermitteln.
Internetabzocke von Partnerbörsen
vom 12.7.2014 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Firma hat auf meinen Brief wie Folgt reagiert: Sie haben die Kündigung akzeptiert aber zum normalen Vertagsende nach 6 Monaten und um mir dann noch zu schreiben das der Vertrag über 6 Monate rechtens ist und sie weiter auf ihr Geld beharren.
Aussperrung des Bauherrn durch den Bauträger rechtens?
vom 25.6.2011 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fachanwalt, wir haben am 14. Februar 2010 einen Bauvertrag mit einem Generalunternehmer unterschrieben, der eine Bauzeit von 6 Monaten nach Beginn der Arbeiten auf der Baustelle vorsieht. Für die Abschlagszahlungen ist ein Zahlungsplan für die Erreichung bestimmter Bauzustände, wie z.B.
Rechtsbeugung im Arbeitsrecht
vom 9.2.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Konkret wurden bei der Beklagten über Jahre keine Abteilungsprotokolle angefertigt, die der Kläger für seine tägliche Arbeit dringend benötigt hat, obwohl die Beklagte selber festgestellt und das dem Gericht auch mitgeteilt hat, dass der Kläger sich manchmal schon nach kurzer Zeit an Vereinbarungen nicht mehr genau erinnern konnte und auf diese Abteilungsprotokolle dringend angewiesen war. 6.Ein Richter darf Beweise gegen einen Kläger verwenden, ohne sie ihm vorgelegt zu haben, ohne dass dem Kläger jemals nachgewiesen wurde, dass er sie überhaupt erstellt und zu verantworten hat und ohne dass die dem Gericht vorliegende Version die letzte und damit gültige Version ist, die bei der Beklagten erstellt worden ist. 7.Ein Richter kann entscheiden, dass Software prinzipiell ohne Fehler ist und von der Beklagten ausschließlich dem Kläger vorgeworfene Fehlbearbeitungen auch mit Sicherheit von dem Kläger zu verantworten sind. 8.Ein Richter darf in nachgewiesener Abwesenheit des Klägers entstandene und mit Bildschirmkopie nachgewiesene Datenmanipulation am Datenbestand des Klägers an seinem Arbeitsplatz in der Beweisaufnahme kommentarlos übergehen. 9.Ein Richter darf in der Gerichtsverhandlung im Widerspruch zu höchstrichterlichen Entscheidungen völlig andere Bewertungsmaßstäbe anlegen, als das BAG für zulässig hält (konkret ist vom Arbeitsgericht weniger als 1% Nachbearbeitungszeit ohne weitere Kosten für den Arbeitgeber als Kündigungsgrund anerkannt worden, das BAG nennt 50-70% Minderleistung in einer Arbeitsgruppe als für den Arbeitgeber zumutbar). 10.Ein Richter darf eine Leistungsmessung bei einem einzigen ausgewählten Mitarbeiter einer Arbeitsgruppe zum Ziel einer Kündigung anerkennen, obwohl auch andere Mitarbeiter nachweislich Fehler gemacht haben, ihre Fehler dem Gericht aber nicht vorgetragen wurden. 11.Ein Richter darf einen Kläger mit falschen Behauptungen während einer Gerichtsverhandlung zur Aufgabe der Klage zwingen (konkret hat Richter behauptet, dass ein Arbeitgeber für Mitarbeiter in einer Arbeitsgruppe, die er unbedingt loswerden will, höhere Leistungsmaßstäbe anlegen darf als bei allen anderen Mitarbeitern). 12.Ein Richter darf einen Arbeitgeber auffordern, ein falsches Arbeitszeugnis auszustellen, damit ein Kläger der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses zustimmt. 13.Ein Richter darf einen Kläger in der Berufungsinstanz von einer Revision ausschließen, bei der Verfehlungen des Gerichts in der 1.Instanz neu aufgerollt werden könnten.