Beschäftigen einer Pflegekraft aus Rumänien
vom 5.3.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Der DE verpflichtet sich, ab dem ersten Tag nach der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages und binnen 24 Monaten nach dessen Kündigung oder dem Tod der zu betreuenden Person das vom DL entsendete Personal nicht aufgrund irgendeines Anstellungsverhältnisses (vor allem Schwarzarbeit) zu beschäftigen. 3.