sehr geehrte damen und herren, ich habe folgendes problem: ich habe vor einigen wochen einen gebührenbescheid der GEZ bekommen mit androhung von zwangsmaßnahmen wie vollstreckung bzw. bußgeldverfahren inklusive rückseitiger rechtsbehelfsbelehrung. ich muss gestehen, dass ich bezüglich der GEZ bislang stoisch und aus jetziger sicht dummerweise JEGLICHE post unbeantwortet gelassen habe, und rundfunkgeräte etc. bislang weder ab- noch angemeldet habe. der besagte gebührenbescheid ist von anfang juni 2010, die vierwöchige frist von widerspruch etc. ist verstrichen (habe das schreiben zu spät beachtet). soweit ich es nach meiner bisherigen recherche im internet verstehe, bleibt mir nun nichts anderes übrig, als den geforderten betrag zu zahlen (geforderter gebührenzeitraum anfang 2009 bis jetzt). ich habe mich schon fast damit abgefunden, in zukunft brav meine gebühren zu bezahlen, oder aber mich zukünftig meiner geräte zu entledigen und mich dann korrekt abzumelden. sorgen machen mir nun aber vor allem mögliche nachzahlungsforderungen. ich habe gelesen, dass es zwar einerseits eine verjährungsfrist von 3 jahren gibt, diese jedoch, wenn keine an- oder abmeldung erfolgt ist (sowie in meinem fall), auch ihre gültigkeit verlieren kann… muss ich nun mit weiteren zahlungsforderungen über mehrere jahre rückwirkend rechnen? kann ich dem entgehen bzw. entgegenwirken, kann ich da meine chancen verbessern? nachträglich anzugeben, dass ich keine geräte besessen habe, ist wahrscheinlich wenig erfolgversprechend, da ich mich bislang nie bei der GEZ gemeldet habe?