Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Soweit Sie mit der Fahrschule einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben, besteht eine Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes. Jedenfalls müßte sich aus den vertraglichen Bedingungen der zu zahlende Preis ergeben.
2. Soweit aus der damaligen Vereinbarung noch ein Restzahlungsbetrag offen ist, ist dieser verjährt, wenn er in 2011 mit einer Rechnung geltend gemacht wurde.
Da der Betrag von EUR 100,- bereits in 2011 gezahlt wurde, ist der Restbetrag, soweit dieser vereinbart wurde auch in 2011 fällig geworden. Diese Restforderung ist gemäß §§ 195,199 BGB
zum 31.12.2014 verjährt, unabhängig davon, ob Ihnen eine Rechnung oder eine Mahnung zugegangen ist.
4. Zur weiteren Vorgehensweise fordern Sie von dem Anwalt neben einer Vollmacht den Vertrag, die Rechnung und die Mahnungen in Kopie an.
In einem zweiten Schreiben teilen Sie mit, dass Sie bereits EUR 100,- über Ihren Bekannten gezahlt haben. Verweisen Sie darauf, dass ein möglicher Restbetrag auch in 2011 hätte abgerechnet werden müssen, wenn die von der Gegenseite vorgelegte Rechnung ein Datum aus dem jahr 2012 trägt.
5. Erheben Sie in dem zweiten Schreiben die Einrede der Verjährung.
Damit sollte die Sache erledigt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 13.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 13.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
13.07.2015
|
19:15
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Pestalozzistraße 15 A
61231 Bad Nauheim
Tel: 069/59776801
Tel: 0176/61732353
E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA