Freigegebene Dozententätigkeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich gebe diese Dozentenhonorare natürlich jährlich in der Steuererklärung an und versteuere diese selbstverständlich. Meine Frage: Muss ich einen Teil dieser um die Steuer gekürzten Honorare an den Insolvenzverwalter abführen?