Sozialversicherungspflicht aus fälliger LV/ betriebl.Altersvorsorge
beantwortet von
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk / München
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um eine LV die mein ehemaliger Arbeitgeber am 1.10.1975 als betriebliche Altersvorsorge für mich abschloss und bis zum 1.5.1984 also 8 Jahre, 8 Monate lang mit ca 50 DM mon. bezahlte. Als ich wegen Heirat kündigte gab er mir diese Police mit, die ich ab 1.6.1984 bis heute aus eigener Tasche weiter führte. 25 Jahre, lang ! Nun wird diese LV nach 34 Jahren fällig und ich soll daraus 10 Jahre lang DM 75,33 SV-und PV-Beiträge zahlen was rund 9000,--DM ausmacht und mehr wäre, als mein AG je eingezahlt hat.