Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal möchte ich voran schicken, dass die von Ihnen angegebenen Informationen recht dürftig sind, und wir über die Nachfragefunktion noch etwas klären können.
Ich gehe davon aus, dass auch das mittlere Kind mittlerweile volljährig ist, sich selbst unterhält und keine Schule, die mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss endet, mehr besucht? Ansonsten müsste ich wissen wo das Kind lebt, um es unter Umständen auch einbeziehen zu können.
Ihr Sohn, um den es geht, ist schon zwölf Jahre alt?
Leben Sie in Immobilieneigentum? Wenn ja müsste ich mehr über die Immobilie wissen, um den Wohnwert berechnen zu können. Außerdem müsste ich wissen, wie hoch ggfls. Zins-/Tilgungsleistungen sind.
Da Sie nicht mehr erwerbstätig sind haben Sie einen Selbstbehalt von 880 Euro, worin 380 Euro Warmmiete enthalten sind. Wenn Sie über diese Kostengrenze kommen, müsste man ggfls. überlegen, ob Ihr Selbstbehalt erhöht werden kann.
Für ein zwölfjähriges Kind beträgt der Mindest-Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle 348 Euro.
Ihnen verbliebe dann jedoch nur noch ein Betrag von 839 Euro, der also unter Ihrem Selbstbehalt liegt. Wenn Sie 307 Euro monatlich zahlen erhalten Sie sich gerade noch Ihren Selbstbehalt von 880 Euro.
Diese Summe sollten Sie also - wenn es keine Besonderheiten (s.o.) gibt, monatlich an Ihre Ex-Frau überweisen.
Bei Nachfragen nutzen Sie bitte die entsprechende Funktion.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten,
mit freundlichen Grüßen
Kirsten Petereit
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hallo,
die beiden ältesten Kinder, xxxxx (xxxxx) und xxxxx (xxxxx) leben noch bei mir.
Bei der Immobilie sind noch 1200,- mtl. fällig, davon bezahlt meine Exfrau aber 600,- monatlich, so dass ich selber noch 600,- zahlen muss. Allerdinge habe ich schon diese 600,- Euro aus meiner Rente herausgerechnet. Nach Abzug der monatlichen Hypotheken verbleibt mir dann die restliche Rente von 1.187,. Euro.
Bleibt das dann bei den 307,- Euro Unterhalt für Caspar?
Liebe Grüße
Hallo,
daraus ergeben sich wieder einige Fragen, Kindesunterhalt berechnen hört sich zwar einfach an, letztendlich das richtige zu berücksichtigende Einkommen zu ermitteln ist aber recht kompliziert.
Bekommt Anna Kindesunterhalt von der Mutter und besucht sie noch die Schule? Wem gehört die Immobilie, wie teilen sich Zins und Tilgung auf? Wie groß ist die Immobilie? Diese ganzen Punkte wird man wahrscheinlich hier in diesem Rahmen nicht bis aufs letzte klären können. Wenn Sie sich mit Ihrer Exfrau mit dieser Argumentation (Rente abzgl. Immobilienkosten abzgl. Selbstbehalt) auf die Zahlung der 307 Euro einigen könnten würde ich so verfahren - günstiger werden Sie wohl keinesfalls heraus kommen.
Wenn Sie sich auf diesen Betrag nicht einigen können sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betrauen, der sicher noch einige Informationen und Belege von Ihnen benötigt.
Viele Grüße
Kirsten Petereit