Sehr geehrter Anleger, als Anleger A erwarb ich im November 2001 Anteile an einem geschlossenen Immobilienfond bei einer Volksbank (VB) im Wert von 100000 DM, welche empfehlungsgemaess (Empfehlung der Bank) per Lebensversicherung (LV) finanziert wurden und deshalb ueber 12 Jahren liefen. ... Nun erfaehrt A erstmalig zum Ende der Laufzeit - dass die VB die Risikoklasse dieser Anlage nunmehr mit 5 beziffert - dass er noch ca. 10000 Euro nachzahlen soll, da die LV nicht den errechneten Betrag erreicht (diesen Punkt hatte A schon vermutet, allerdings nicht in dieser Groessenordnung) - dass seine Anteile nunmehr noch einen Wert von ca. 500 Euro haben, so sie denn ueberhaupt gehandelt werden koennen (der Punkt, dass dieser Fond nicht allgemein und permanent gehandelt werden kann, wurde im Verkaufsgespraech ebenfalls nicht erwaehnt) Desweiteren liest A im Internet, dass seine Ansprueche auf Schadenersatz Ende 2011 absolut verfallen waeren, da dieses ein neues Gesetz aus dem Jahre 2002 so bestimmt haette. Frage: Ist es richtig, dass A hier keinen Schadenersatz mehr geltend machen und die Bank auch auf keine Rueckabwicklung verklagt werden kann?