Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, ich bin laut Testament rechtmäßige Alleinerbin meines vermögenden Vaters mit Erbschein, habe jedoch bislang de facto nichts geerbt. ... Ich brauche diese Unterlagen, um mein Erbe gegen die Geliebte einklagen zu können.Es ist davon auszugehen, dass die Geliebte im Rahmen dieser Treuhandkonstruktion/Scheingesellschaft nach dem Tod das Vermögen meines Vaters im Innenverhältnis übernommen hat - und zwar am deutschen Erbrecht vorbei. ... Wenn die Geliebte, von der ich dann gerichtlich die Herausgabe von ca. 400 000,- Euro verlange, behauptet, sie sei pleite (und ihr gesamtes Vermögen vorher ihrem Sohn übertragen hat), kann ich dann den Sohn belangen und von diesem die Herausgabe meines Erbes verlangen ?