Des Weiteren wurde in der Stellenausschreibung dafür geworben, dass eine betriebliche Altersvorsorge geboten wird, welche ich aber lt. dem vorliegenden Arbeitsvertrag nun doch nicht in Anspruch nehmen kann, weil dies nur bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen, die länger als ein Jahr befristet sind möglich wäre( so steht es im Arbeitsvertrag). Ich hätte gerne gewusst, ob eine Möglichkeit betseht die Beurlaubung einstweilen aufrechtzuerhalten, z.B. bis zum Ende der Probezeit ( 6 Monate lt. ... Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet meinen früheren Arbeitgeber über den Antritt der neuen Stelle zu informieren ( Im Vertrag zur Verlängerung der Beurlaubung wird immer darauf hingewiesen, dass Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen)?