Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein, aus dieser Klausel ergibt sich kein Anspruch auf Entfristung. Die Klausel ist so zu verstehen, dass das Arbeitsverhältnis endet, wenn keine Einigung über eine Weiterführung gefunden wird. Für diese Einigung war ein gesondertes Personalgespräch vorgesehen.
Sie können aus dieser Klausel einen Rechtsanspruch ableiten, dass dieses Personalgespräch auch stattfindet. Allerdings liegt es im freien Ermessen des Arbeitgebers ob er in diesem Personalgespräch eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbietet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen