Aufhebungsvertrag rechtsgültig bei eingescannter Unterschrift ?
vom 11.12.2014
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber ein befristeten Arbeitsvertrag bis 09.2015. ... Also habe ich heute um 10.00 Uhr auf drängen der GL den Vertrag (nur die Seite mit der Unterschrift) unterschrieben, eingescannt und per E-Mail an meinen Arbeitgeber versendet. Um 18.00 Uhr erhalte ich nun erstmals den Vertrag des Händlers, mit wesentlich "schlechteren" Konditionen.