Hallo, ich habe eine Frage zur Endrenovierung/Instandhaltung. ... Meine Frage nun: Muss ich in diesem Fall überhaupt noch Schönheitsreparaturen durchführen? ... Sind Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt vom Mieter fachgerecht durchgeführt worden, so beginnen die Fristen ab diesem Zeitpunkt neu zu laufen. c)Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper, der Innentüren, der Fenster und Aussentüren von Innen. [...] 2c) Der Mieter istberechtigt, die Zahlungen der Abnutzugsentschädigung durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten abzuwenden. 3) Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der in Ziff. 1b) und Ziff 2b) vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter auf Anforderung durch den Mieter verpflichtet, im anderen Fall der Vermieter aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.