Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Unterschreibt Ihre Freundin als weitere Hauptmieterin mit Ihnen den Mietvertrag, so muss sie sich eigentlich binnen 6 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anmelden.
Möglich wäre aber, dass Ihre Freundin den Mietvertrag nicht unterzeichnet, jedoch für die Miete bürgt. Damit wäre das eigentliche Ziel des Vermieters, 2 potentielle Zahler zu haben, erreicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht