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Wohnung mieten ohne Aufenthaltstitel

31. Januar 2019 11:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich einen Mietvertrag in Deutschland unterschreiben, aber weiterhin in der Schweiz gemeldet bleiben?

Wenn Sie in Deutschland einen Mietvertrag als Hauptmieter unterschreiben, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anmelden.

Guten Tag,

meine Freundin (Filipina) und ich (Deutscher) wohnen aktuell noch in der Schweiz.
Ich habe einen Job in Deutschland angenommen und werde deshalb dort eine Wohnung beziehen. Meine Freundin wird allerdings für die ersten 6 Monate weiterhin in der Schweiz wohnen und entsprechend keinen Aufenthaltstitel in Deutschland haben.

Unser Vermieter besteht darauf, dass meine Freundin ebenfalls als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen ist.

Zur Klärung: Meine Freundin wird weiterhin den Grossteil ihrer Zeit in der Schweiz leben und hat dort eine eigene Wohnung und Aufenthaltstitel. Sie wird sich nur für 1-2 Wochenenden pro Monat in Deutschland aufhalten. Der Vermieter besteht jedoch auf beide Personen als Hauptmieter für den Gehaltsnachweis.

Ist es legal für meine Freundin einen Mietvertrag in Deutschland zu unterschreiben, ohne in Deutschland offiziell gemeldet zu sein?

Besten Dank

Lukas Lütke

31. Januar 2019 | 12:58

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Unterschreibt Ihre Freundin als weitere Hauptmieterin mit Ihnen den Mietvertrag, so muss sie sich eigentlich binnen 6 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anmelden.

Möglich wäre aber, dass Ihre Freundin den Mietvertrag nicht unterzeichnet, jedoch für die Miete bürgt. Damit wäre das eigentliche Ziel des Vermieters, 2 potentielle Zahler zu haben, erreicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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