Mietvertrag: " Bei Ausug ist keine Renovierung notwendig."
vom 13.11.2006
25 €
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Sehr geehrte Anwälte, ich bin vor 8 Jahren in eine unrenovierte Wohnung gezogen. ... Andernfalls ist der Vermieter nach Räumung berechtigt, die mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters zu öffnen und zu reinigen und zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel vernichten zu lassen.“ Desweiteren wurde unter dem Punkt „Weitere Vereinbarungen“ u.a. folgendes festgehalten: „Die Wohnung wird in einem nicht renovierten Zustand übergeben. ... Allerdings erhielt ich nach 5 Tagen ein Schreiben mit folgenden Forderungen: „Da Sie bei Ihrer Wohnungsübergabe eine Wohnung mit weißen ordentlichen Wänden übernahmen, bitten wir Sie daher: - den Zustand aller Wände und Decken in reinweiß herzustellen - alle angebohrten Löcher in Wänden und Decken zu schließen - alle Türschwellen, Türen und Klinken im Original einzusetzen - alle Bauschäden instand zu setzen - für alle im nachhinein feststellende Mängel sind Sie dafür haftbar ....