Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermiete ein Ferienhaus mit einer Ferienwohnung, das nur wenige Wochen im Jahr besetzt ist und auch nicht von mir privat genutzt wird. Im Oktober des letzten Jahres erhielt ich von meinem Energieversorger eine Nachzahlungsrechnung über ca. € 1.300,--. Da ich im Jahr davor wesentlich weniger bezahlen mußte (Jahresdurchschnitt € 250,--), habe ich reklamiert und erhielt die Antwort, es sei eine Schätzung.