Telekom- Ab wann gilt das Widerrufsrecht?
vom 28.2.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
hallo, ich habe vor einiger zeit meinen ( bzw. den meines vaters ) telekom festnetzanschluss erweitern (verlängern) lassen, da zum o.g. zeitraum auch entertain ( tv via internet ) für meine region verfügbar sein sollte. vertrag wurde fernmündlich verlängert...bereitstellung erfolgte allerdings zwei, fast drei wochen später...nach bereitstellung konnte ich dann endlich von der neuen dienstleistung gebrauch machen. habe jetzt dieses entertain comfort-paket: telefonieren, surfen und digitales fernsehen. allerdings ist das surfen und fernsehen, zeitgleich fast unmöglich da ich nur eine 16000er leitung (schlechte wg standort s.u.) habe. als ich den vertrag widerrufen wollte, sagte man mir die 2-wöchige widerrufsfrist sei verstrichen. diese gelte nämlich mit ankunft der vertragsunterlagen!