brasilianisches Erbrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser / Hamburg
Wir haben Geschwister. ... Wenn ich es richtig verstehe, würde nach deutschem Recht im Todesfalle der Überlebende drei Viertel des gemeinsamen Vermögens erben, die Geschwister des Verstorbenen ein Viertel. ... Nach deutschen Recht würde wohl ein handschriftliches Testament mit dem Inhalt "Wir setzen uns gegenseitig zu unbeschränkten Alleinerben ein" ausreichen.