Eigenkündigung in Elternzeit - Welche Kündigungsfrist gilt?
vom 21.10.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Ziel des Arbeitnehmers ist es nun, den Arbeitsvertrag möglichst schnell zu beenden. Paragraph 19 des BErzGG sieht wortgemäß folgende bekannte Formulierung vor: "Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen" Frage: Bedeutet dies für den konkret beschriebenen Fall, dass der Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht hat, dass Ihm die Kündigung zum exakten Ende der zweiten Elterngeldphase, also 4.4.2013, ermöglicht, so dass er zum 5.4. beim neuen Arbeitgeber anfangen könnte?